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Campingplatzordnung

1.) Geltungsbereich:

Die Campingordnung gilt für alle Gäste und Besucher des Campingplatzes.
Mit dem Betreten des Platzes werden die Platzordnung sowie die einschlägigen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos anerkannt.

 

2.) Anmeldung – Platzbelegung:

Es werden nur Camper berücksichtigt, die einen Platz reserviert haben.
Camper, die nicht angemeldet sind, haben keine Garantie, noch einen Stellplatz zu bekommen.

 

Wo das Zelt des einzelnen Campers inkl. seines Fahrzeuges oder der Wohnwagen mit Zugfahrzeug auf dem Platz stehen kann, entscheidet das Campingpersonal.

Den Anordnungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

 

3.) Gebühren:

Die Campinggebühren sind bar bei der Anreise zu entrichten.

 

4.) Nachtruhe:

Die Nachtruhe von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist einzuhalten.

 

5.) Was nicht gestattet ist:

  • das Anzünden und Unterhalten offener Feuer
  • das Entleeren von chemischen Toiletten in der Toilettenanlage
  • ruhestörender Lärm, insbesondere das Betreiben überlauter Musikanlagen oder Stromerzeuger.
  • Zelte mit Gräben umziehen
  • Abfälle anderswohin, als in für die für diesen Zweck aufgestellten Behälter bzw. Plastiksäcke zu werfen - vom Personal erhalten Sie jederzeit Plastiksäcke für den Müll
  • außer zur An- und Abfahrt auf dem Zeltplatz ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen
  • Auf dem gesamten Areal ist der Einsatz eines unbemannten Gerätes (z.B.: Drohne)/Flugmodells/ unbemannten Luftfahrzeuges grundsätzlich untersagt.
     

Elektrische Koch- und Heizgeräte dürfen nicht verwendet werden!

 

6.) Grillen ist zulässig in Einweg- und Drei-Bein-Grills. Um Unfälle zu vermeiden, ist die Verwendung von Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten untersagt. Es sind ausschließlich handelsübliche Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung zu verwenden. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglühen. Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten.

 

7.) Den hygienischen Erfordernissen ist Rechnung zu tragen, insbesondere sind ausschließlich die hierfür vorhandenen Toilettenanlagen zu benutzen.

Die Wasch- und Toilettenanlagen sind sauber zu halten. Evtl. auftretende Verschmutzungen sind von dem Verursacher sofort zu beseitigen.

Bitte keine Abfälle in die Toilette werfen!

Die Entleerung von Chemietoiletten ist NICHT erlaubt!

 

8.) Die Benutzung des Zeltplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Bewachung findet nicht statt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden jeglicher Art (z.B. Unfälle, Verletzungen, abhanden gekommene oder beschädigte Sachen), die bei der Benutzung des Zeltplatzes entstanden sind.

 

9.) Wer gegen die Bestimmungen dieser Zeltplatzordnung verstößt, muss damit rechnen, vom Platz verwiesen zu werden.

 

10.) Handelsübliche Stromanschlüsse stehen zur Verfügung.  Starkstrom- und Wasseranschluss werden nicht bereitgestellt.

 

 

Wir wünschen Ihnen einen schönen und spannenden Aufenthalt in Spielberg.

 

KONTAKT

CAMPING  BEIM GRUBER

Fam. Gruber Johann

Dorfstraße 7

A-8724 Spielberg

Tel.: +43 (0) 664 1110487

Mail: are-info-xya34[at]ddks-camping-gruber.com

Reservierungsanfrage

 

www.camping-gruber.com

Wir haben nur bei Großevents oder auf Anfrage geöffnet!

 

Campingplatzordnung

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